- Rentenanleihe
- Staatsanleihe, bei der kein Tilgungszwang besteht.- Bei unechten R. hat sich der Staat Kündigungsrecht vorbehalten oder nimmt Tilgungen vor, ohne dem Gläubiger gegenüber feste Bindungen einzugehen.- Vgl. auch ⇡ ewige Anleihe.
Lexikon der Economics. 2013.